- Elementar ist es, die Antragstellung vor Beginn der Maßnahme durchzuführen, doch reicht vorerst eine Kurzform
- Einreichfrist ist das jeweilige Quartalsende
- Die max. Höhe der Förderung beträgt pro Herausbringung EUR 600.000,- als bedingt rückzahlbares, zinsloses Darlehen
- Für Kinderfilme können (im Ausnahmefall) bis zu 70% der Gesamtherausbringungskosten als Förderdarlehen beantragt werden
- Die Erstellung besonderer Fassungen für Hörgeschädigte und Sehbehinderte kann bezuschusst werden
- Die klassische Absatzförderung ist möglich für Titel mit einem Kinostart ab dem 1. Juli 2003
- Für ältere Produktionen sind unter Bezug auf das „Filmische Erbe“ evtl. Förderungen (in einer Höhe bis zu € 5.000,- und bei besonderem Aufwand bis zu € 10.000,-) möglich, sofern sie festgelegten Kriterien entsprechen.
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