
Mitgliedschaft
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| Zur Förderung des Verbandszweckes bietet der BVV folgende Möglichkeiten der Mitgliedschaft: |
| Ordentliche Mitgliedschaft gemäß § 5 der BVV-Satzung: |
| Ordentliches Mitglied des Vereins kann jedes ins Handelsregister eingetragene Unternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland werden, vorausgesetzt, |
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| Fördernde Mitgliedschaft gemäß § 6 der BVV-Satzung |
| Kopierwerke, Mailorder-Unternehmen und Hardware-Anbieter können als fördernde Mitglieder aufgenommen werden, wenn dies geeignet erscheint, den Vereinszweck zu fördern. |
| Bei Interesse an einer Mitgliedschaft im BVV haben Sie hier die Möglichkeit, sich die Satzung die Beitragsordnung und Disziplinarordnung herunterzuladen. |
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Den Aufnahmeantrag für eine Mitgliedschaft im Bundesverband Audiovisuelle Medien e.V. können Sie hier online ausfüllen. Nach Ausdruck übersenden Sie uns den Antrag mit einer rechtsgültigen Unterschrift bitte inkl. einer Kopie des Handelsregisterauszuges sowie einer aktuellen Programmübersicht.
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| Über die Aufnahme neuer Mitglieder entscheidet die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes bei ihren ordentlichen und außerordentlichen Versammlungen. |



















